Elternausschuß
Die Mitglieder des Elternausschusses werden in einer Elternversammlung von den Eltern und Erziehungsberechtigten gewählt. Er hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu
unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der
Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
(Näheres ergibt sich aus dem Kindertagesstättengesetz und der Elternausschussverordnung vom 16.07.1991, die auf Wunsch bei der Kitaleitung eingesehen werden können).
Jedes Jahr, meistens im Oktober, wird ein Elternausschuss gewählt. Dazu werden alle Erziehungsberechtigten eingeladen, diese haben die Möglichkeit sich als Kandidat aufstellen zu lassen und
mitzuwählen. Der Elternausschuss soll aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen und im günstigsten Fall Mitglieder aufweisen, die alle Gruppen der Kita und möglichst viele Ortschaften, die zum
Einzugsbereich gehören, vertreten. Die Mitglieder des Elternausschusses werden jeweils für ein Kindergartenjahr gewählt.
§ 3 des Kindertagesstättengesetzes regelt die Mitwirkung der Eltern.
- der Elternausschuss sollte als Bindeglied zwischen Eltern, Erzieherinnen und Träger fungieren
- er soll die Arbeit im Kindergarten unterstützen
- er gibt Informationen über die Belange der Eltern an die Erzieherinnen weiter und berät sich mit ihnen
- er hilft bei Aktivitäten im Kindergarten (z.B. bei Festen oder geplanten Arbeiten im Kindergarten)